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   OLG Stuttgart, 31.01.1996 - 1 Ws 1/96   

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https://dejure.org/1996,6293
OLG Stuttgart, 31.01.1996 - 1 Ws 1/96 (https://dejure.org/1996,6293)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31.01.1996 - 1 Ws 1/96 (https://dejure.org/1996,6293)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31. Januar 1996 - 1 Ws 1/96 (https://dejure.org/1996,6293)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 559
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.08.1974 - 2 StR 99/74

    Pflicht zur Vorlegung eines Protokolls über eine kommissarische Vernehmung -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.1996 - 1 Ws 1/96
    Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Berichtigung "wahr und vollständig" ist (BGH NJW 1974, 2294).

    Die Schätzung der Lohnsteuer stellt also die Wirksamkeit der Selbstanzeige nicht in Frage, wenn der Anzeigende sich "zu seinem Nachteil oder nur geringfügig zu seinem Vorteil verschätzt" (BGH NJW 1974, 2294).

  • BGH, 30.07.1985 - 1 StR 284/85

    Berechnung hinterzogener Lohnsteuer - Rückgängigmachung der durch die Anwendung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.1996 - 1 Ws 1/96
    Der Mindestschaden der dem Fiskus auf Dauer entzogenen Lohnsteuer (vgl. zur Berechnung BGH NStZ 1986, 79 ; BGHSt 38, 285 ff., 289 f.) beläuft sich für den fraglichen Zeitraum auf etwa 197.000,00 DM.
  • BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87

    Tateinheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und Beitragsvorenthaltung gegenüber

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.1996 - 1 Ws 1/96
    Die sofortige Beschwerde ist zulässig, weil die den Angeklagten vorgeworfene Lohnsteuerhinterziehung in 19 Fällen nicht nur materiell-rechtlich in Tatmehrheit (§ 53 StGB ) zu den 29 Fällen des Sozialversicherungsbetrugs steht, sondern - worauf bereits das Landgericht hingewiesen hat - auch prozessual selbständige Taten im Sinne von § 264 StPO darstellt (vgl. BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 3).
  • BGH, 05.09.1974 - 4 StR 369/74

    Strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerdelikten - Ziel des Instituts der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.1996 - 1 Ws 1/96
    Wenn er nunmehr in der Berichtigungserklärung diejenigen Beträge angibt, die er seiner Ansicht nach hätte abführen müssen, erfüllt er nachträglich die ursprüngliche steuerrechtliche Pflicht (BGH NJW 1974, 2293 f.; vgl. auch BGHSt 12, 101; Engelhardt in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung , Lieferung 136, Rdnr. 111 zu § 371 AO ; Kohlmann, a.a.O., Rdnr. 60 mit weiteren Nachweisen).
  • BayObLG, 12.01.1990 - 1 ObOWi 174/89
    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.1996 - 1 Ws 1/96
    Nach Samson erfaßt § 371 Abs. 4 AO dagegen auch die Steuerhinterziehungen, die durch die Abgabe unrichtiger Ursprungserklärungen begangen wurden (wistra 1990, 245 ff., 249 ff.).
  • BGH, 13.05.1992 - 5 StR 38/92

    Einvernehmliche Lohnsteuerhinterziehung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.1996 - 1 Ws 1/96
    Der Mindestschaden der dem Fiskus auf Dauer entzogenen Lohnsteuer (vgl. zur Berechnung BGH NStZ 1986, 79 ; BGHSt 38, 285 ff., 289 f.) beläuft sich für den fraglichen Zeitraum auf etwa 197.000,00 DM.
  • KG, 24.11.2016 - 121 Ss 169/16

    Steuerhinterziehung: Strafbefreiung bei Nachholung der Steuererklärung durch

    Auch eine analoge Anwendung von § 371 Abs. 4 AO scheidet bei einer durch den früheren Geschäftsführer wissentlich falsch abgegebenen oder unterlassenen Steuererklärung aus (Anschluss an OLG Stuttgart, 31. Januar 1996, 1 Ws 1/96, NStZ 1996, 559).(Rn.10).

    Der Senat folgt - wie insoweit auch das Landgericht - der überzeugenden Auffassung des OLG Stuttgart (NStZ 1996, 559), wonach das Verfolgungshindernis des § 371 Abs. 4 AO bei systematischer Auslegung ausschließlich zu Gunsten desjenigen wirkt, der seiner nachträglichen Verpflichtung aus § 153 AO nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist, während die wissentlich durch mangelhafte Angaben in der ursprünglichen Erklärung bewirkte Steuerverkürzung nicht erfasst wird.

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